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Unterweisung zu Gefahrstoffen und Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend in den vorgeschriebenen Abständen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen über die vorhandenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterweisen.

WECK Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen zu Gefahrstoffen, Gebäudeschadstoffen und Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen. Die Inhalte werden auf die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisungen, die eingesetzten Arbeitsverfahren und die konkreten Bedingungen am Arbeitsplatz abgestimmt.

Mögliche Themen sind unter anderem Gefahrstoffe, Asbest, KMF, Blei, PAK, PCB, kontaminierte Bereiche, persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz, Hygienemaßnahmen, Verhalten bei Störungen sowie Maßnahmen gegen die Verschleppung von Gefahrstoffen.

Die Unterweisung wird mit Inhalten, Datum, unterweisender Person und Teilnehmenden dokumentiert. Allgemeine Schulungsinhalte oder digitale Lernmodule können die betriebliche Unterweisung ergänzen, ersetzen jedoch nicht die erforderliche arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung.

Unterweisungen ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde, Fachkunde, Genehmigung oder Zulassung. Vor Beauftragung wird deshalb geprüft, welche Unterweisung und welche zusätzlichen Qualifikationen für die vorgesehene Tätigkeit erforderlich sind.

Gerne erstellen wir ein Angebot, dass genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Telefon 0173 – 51 24 536 

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